TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 330 (Teilnahme an den Beratungen; Abstimmungen)

Artikel 330

(ex-Artikel 27a bis 27e, 40 bis 40b und 43 bis 45 EUV sowie ex-Artikel 11 und 11a EGV)

Alle Mitglieder des Rates können an dessen Beratungen teilnehmen, aber nur die Mitglieder des Rates, die die an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten vertreten, sind stimmberechtigt.

Die Einstimmigkeit bezieht sich allein auf die Stimmen der Vertreter der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten.

Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27aEUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27b EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27c EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27d EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27e EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 40 EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 40a EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 40b EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 43 EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 44 EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 45 EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 11 EGV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Art...

Daten werden geladen...