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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 327 (Wahrung der Rechte nicht beteiligter Mitgliedstaaten)

Artikel 327

(ex-Artikel 27a bis 27e, 40 bis 40b und 43 bis 45 EUV sowie ex-Artikel 11 und 11a EGV)

Eine Verstärkte Zusammenarbeit achtet die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der nicht an der Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten. Diese stehen der Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit durch die daran beteiligten Mitgliedstaaten nicht im Wege.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27aEUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27b EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27c EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27d EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 27e EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 40 EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 40a EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 40b EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 43 EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 44 EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 45 EUV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 11 EGV

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 11a EGV

Kommentar Art. 327

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In Übereinstimmung mit der bisherigen Vorschrift des ex-Art. 43 h) EUV bekräftigt Art. 327, dass die Vers...

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