Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IV. Strafrechtlicher Schutz der finanziellen Interessen der EU
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 280 EGV
IV. Strafrechtlicher Schutz der finanziellen Interessen der EU
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Die EU-Vorschriften, die insbes. den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der EU betreffen, sind die folgenden:
Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG v. (ABl. C 316/49, in Kraft getreten am ): Definition des Betrugs, Verpflichtung der MS für diese Art von Betrug einen selbständigen Tatbestand, Sanktionen und Gerichtsbarkeit zu schaffen, Verpflichtung zur Zusammenarbeit zur Zentralisierung der Strafverfolgung und zur Erleichterung der Auslieferung, Verpflichtung, die strafrechtliche Verantwortung der Unternehmensleiter vorzusehen;
Erstes Protokoll v. (ABl. C 313/2, in Kraft getreten am ): Definition von Bestechung/Bestechlichkeit zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, Verpflichtung der MS, dafür einen Straftatbestand, Sanktionen und Gerichtsbarkeit zu schaffen; das „Antikorruptionsprotokoll“ v. (ABl. C 195/2, in Kraft getreten am ) entspricht inhaltlich dem 1. Protokoll; sein Anwendungsbereich ist jedoch ...