Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung – OLAF
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 280 EGV
III. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung – OLAF
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Mit Beschluss Nr. 1999/352/EG/EGKS/EURATOM v. (ABl. 1999 L 136/20) hat die KOM zur Verstärkung des für die Betrugsbekämpfung verfügbaren Instrumentariums das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung – OLAF („Office européen de lutte anti-fraude“) – errichtet. Aufgrund dieses Beschlusses erstreckt die Zuständigkeit des Amtes sich zwar über den Schutz der finanziellen Interessen hinaus auf alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wahrung der EU-Interessen gegenüber rechtswidrigen Handlungen, die verwaltungs- oder strafrechtlich geahndet werden könnten. Die Kontrollen, Überprüfungen und sonstigen Maßnahmen, die die Bediensteten des Amtes in Ausübung ihrer Befugnisse durchführen, werden jedoch durch die VO (EG) Nr. 1073/1999 des EP und des Rates v. über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (ABl. 1999 L 136/1, s. zum letzten Änderungsvorschlag KOM (2011) 135) und die (nahezu) gleichlautende VO (EURATOM) Nr. 1074/1999 des Rates gleichen Datums (ABl. 1999 L 136/8) geregelt. Wegen ihrer Rechtsgrundlage (ex-Art. 280 Abs. 4 EG, jetzt Art. 325 Abs. 4) i...