Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Problemstellung
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 280 EGV
I. Problemstellung
1
Art. 325 hat seinen Ursprung in dem durch den Vertrag von Maastricht geschaffenen ex-Art. 209a Abs. 2 u. 3 EG, der wiederum auf ein Urteil des EuGH (Rs. 68/88, KOM/Griechenland, Slg. 1989, 2965) zurückgeht. Der Schutz der finanziellen Interessen der EU ist durch den Vertrag von Maastricht ein eigenständiges Vertragsziel geworden (EuGH, C-209/97, KOM/Rat, Slg. 1999, I-8067, Rn. 29). Der durch den Vertrag von Amsterdam hinzugefügte Abs. 4 hat aus Art. 325 die spezielle Rechtsgrundlage für alle Regelungen gemacht, die dem Schutz der finanziellen Interessen der EU gelten.