Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 324 (Interinstitutionelle Abstimmung)
Artikel 324
Auf Initiative der Kommission werden im Rahmen der nach diesem Titel vorgesehenen Haushaltsverfahren regelmäßige Treffen der Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission einberufen. Diese treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Abstimmung und Annäherung der Standpunkte der Organe, denen sie vorstehen, zu fördern und so die Durchführung dieses Titels zu erleichtern.
Kommentar Art. 324
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Art. 324 konkretisiert weiter den Dialog zwischen den Organen, auf dem das Funktionieren des Haushaltsverfahrens wesentlich beruht (s. Art. 314 Rn. 1).