Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kommentar Art. 320 (Für den Haushalt zu verwendende Rechnungseinheit)
Artikel 320
(ex-Artikel 277 EGV)
Der mehrjährige Finanzrahmen und der Jahreshaushaltsplan werden in Euro aufgestellt.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 277 EGV
Kommentar Art. 320
1
Der Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung erfolgen ebenfalls in Euro. Für die Kassenführung können Transaktionen unter bestimmten Umständen in den Landeswährungen vorgenommen werden (Art. 19 HO).