Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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II. Wesentlicher Inhalt
Artikel 35
(ex-Artikel 20 EUV)
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten und die Delegationen der Union in dritten Ländern und auf internationalen Konferenzen sowie ihre Vertretungen bei internationalen Organisationen stimmen sich ab, um die Einhaltung und Durchführung der nach diesem Kapitel erlassenen Beschlüsse, mit denen Standpunkte und Aktionen der Union festgelegt werden, zu gewährleisten.
Sie intensivieren ihre Zusammenarbeit durch Informationsaustausch und gemeinsame Bewertungen.
Sie tragen zur Verwirklichung des in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Rechts der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Schutz im Hoheitsgebiet von Drittländern und zur Durchführung der nach Artikel 23 des genannten Vertrags erlassenen Maßnahmen bei.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 20 EUV
II. Wesentlicher Inhalt
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Ziel des Art. 35 ist es, die Vertretungen der MS und der EU in Drittländern, d.h. außerhalb der EU bzw. im Rahmen von internationalen Organisationen, in die Zusammenarbeit noch stärker einzubinden und damit das „Netzwerk“ der GASP weiter zu verstärken.
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Die Zusammenar...