Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 33
Artikel 33
(ex-Artikel 18 EUV)
Der Rat kann auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen ernennen. Der Sonderbeauftragte übt sein Mandat unter der Verantwortung des Hohen Vertreters aus.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 18 EUV