Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Ausnahmen vom Einstimmigkeitserfordernis des Rates
Artikel 293
(ex-Artikel 250 EGV)
(1)
Wird der Rat aufgrund der Verträge auf Vorschlag der Kommission tätig, so kann er diesenVorschlag nur einstimmig abändern; dies gilt nicht in den Fällen nach Artikel 294 Absätze 10 und 13, nach Artikel 310, Artikel 312, Artikel 314 und nach Artikel 315 Absatz 2.
(2)
Solange ein Beschluss des Rates nicht ergangen ist, kann die Kommission ihren Vorschlag jederzeit im Verlauf der Verfahren zur Annahme eines Rechtsakts der Union ändern.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 250 EGV
III. Ausnahmen vom Einstimmigkeitserfordernis des Rates
6
Abs. 1 S. 2 enthält Ausnahmen vom Einstimmigkeitserfordernis im Rat für Änderungen am KOM-Vorschlag. Im Vergleich zum früheren EG-Vertrag sind die Ausnahmen im AEUV dem Wortlaut nach erweitert worden. Gleichwohl ist die Ausnahmeregelung ebenso fragwürdig wie die vormalige in ex-Art. 249 EG und geht genauso wie jene zum Teil ins Leere. Es scheint beinahe, als hätten sich die Vertragsgeber insoweit im Dickicht der institutionellen Vorschriften verlaufen.
Zunächst soll das Einstimmigkeitserfordernis nicht gelten für Art. 294 Abs. 10 und 13. In der Sache handelt es sic...