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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Überblick zu den Neuregelungen im AEUV

Artikel 288

(ex-Artikel 249 EGV)

Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nehmen die Organe Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen an.

Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich.

Die Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 249 EGV

I. Überblick zu den Neuregelungen im AEUV

1

Der AEUV hält an der Nomenklatur der Rechtshandlungsformen im bisherigen EG-Vertrag weitgehend fest und sieht davon ab, entsprechend den Zielsetzungen des EVV europäische Gesetze einzuführen. VO und RL als verbindliche Rechtsakte sowie Empfehlungen und Stellungnahmen ohne verbindliche Wirkung bleiben erhalten. Entscheidungen sind nicht mehr Rechtsakte i.S.v. Art. 288. De...

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