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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

VI. Wertung

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Der AEUV setzt in Kapitel 2 teilweise um, was im EVV zur Neuordnung und Klassifizierung der Rechtsakte und Rechtsetzungsverfahren vorgesehen war. Etliche Neuregelungen sind nachdrücklich zu begrüßen. Dies gilt zunächst für die Einführung einer abschließenden Nomenklatur von Rechtsakten in Art. 288. Im vormaligen EGV war ein Wildwuchs unterschiedlicher Bezeichnungen für die Handlungsformen der EU entstanden, der eine Klassifizierung und Abgrenzung insbesondere hinsichtlich der Bindungswirkung für die Rechtsunterworfenen erschwert hat. Zwar ist die Einführung Europäischer Gesetze letztlich nicht gelungen, jedoch wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gem. Art. 289 Abs. 1 als Regelfall der Rechtsetzung konzipiert und kommt jetzt auch im Regelfall zur Anwendung. Dies verstärkt die demokratische Legitimation des EU-Handelns durch gleichberechtigte Teilhabe des EP an der Rechtsetzung. Besonders zu begrüßen ist auch die Differenzierung zwischen Legislativbefugnissen und Exekutivbefugnissen gem. Art. 290 und 291. Damit wird im Falle einer Übertragung von Zuständigkeiten dem Demokratieprinzip und dem Gewaltenteilungsgrundsatz Rechnung getragen. Die Festlegung von einigen Gru...

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