Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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II. Überblick zu den Annahmeverfahren im AEUV
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Art, Anzahl und Ablauf der Annahmeverfahren (Rechtsetzungsverfahren) werden durch den AEUV geändert. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
Das Kooperationsverfahren wird abgeschafft (ex-Art. 252 EGV) und damit die Anzahl der Rechtsetzungsverfahren reduziert.
Das bisherige Mitentscheidungsverfahren wird als „ordentliches Gesetzgebungsverfahren„ definiert (Art. 294). Eine wichtige Änderung des Verfahrensablaufs liegt darin, dass der Rat in seiner 1. Lesung nicht mehr auf Grundlage des KOM‑Vorschlages, sondern auf Basis des EP‑Standpunktes aus dessen 1. Lesung berät. Zudem wird der Anwendungsbereich dieses Verfahrens erheblich ausgeweitet.
Ein „besonderes Gesetzgebungsverfahren“ wird als Bezeichnung neu eingeführt. In diesem Verfahren entscheidet der Rat i.d.R. einstimmig nach Anhörung des EP; Abweichungen sind aber in verschiedenen Kompetenznormen vorgesehen.