Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IV. Vollstreckungsverfahren
Artikel 280
(ex-Artikel 244 EGV)
Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union sind gemäß Artikel 299 vollstreckbar.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 244 EGV
IV. Vollstreckungsverfahren
9
Das Vollstreckungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Art. 299 Abs. 2 – 4.