Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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EUV Kommentar Art. 29 (Beschlüsse)
Artikel 29
(ex-Artikel 15 EUV)
Der Rat erlässt Beschlüsse, in denen der Standpunkt der Union zu einer bestimmten Frage geografischer oder thematischer Art bestimmt wird. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass ihre einzelstaatliche Politik mit den Standpunkten der Union in Einklang steht.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 15 EUV
Kommentar Art. 29