Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 279 (Einstweilige Anordnung)
Artikel 279
(ex-Artikel 243 EGV)
Der Gerichtshof der Europäischen Union kann in den bei ihm anhängigen Sachen die erforderlichen einstweiligen Anordnungen treffen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 243 EGV
Kommentar Art. 279
Literatur: Berrang , Vorbeugender Rechtsschutz im Recht der Europäischen Gemeinschaften, Baden-Baden 1994; De Bronett , Die einstweiligen Anordnungen des EuGH und EuG in Wettbewerbssachen, WuW 1994, 813; Brinker , Vorläufiger Rechtsschutz in nationalen Gerichtsverfahren und Europarecht, NJW 1996, 2851; Haibach , Vorläufiger Rechtsschutz im Spannungsfeld von Gemeinschaftsrecht und Grundgesetz, DÖV 1996, 60–70; Janasch , Einwirkungen des Gemeinschaftsrechts auf den vorläufigen Rechtsschutz, NVwZ 1999, 495; Jacobs , Interim Measures in the law and practice of the Court of Justice of the European Communities, in: Beiträge zum ausländischen Recht und Völkerrecht, Band 114 (1994), 37–68; Lehr , Einstweiliger Rechtsschutz und Europäische Union – Nationaler einstweiliger Verwaltungsrechtsschutz im Widerstreit von Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfassungsrecht, Berlin 1997; Rungg , Der einstweilige Rechtsschutz in Wettbewerbssachen...