Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 277 (Einrede der Unanwendbarkeit einer Unionsrechtshandlung)
Artikel 277
(ex-Artikel 241 EGV)
Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 263 Absatz 6 genannten Frist kann jede Partei in einem Rechtsstreit, bei dem die Rechtmäßigkeit eines von einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union erlassenen Rechtsakts mit allgemeiner Geltung angefochten wird, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union die Unanwendbarkeit dieses Rechtsakts aus den in Artikel 263 Absatz 2 genannten Gründen geltend machen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 241 EGV
Kommentar Art. 277
Literatur: Kamann/Selmayr, Das Risiko der Bestandskraft, NVwZ 1999, 1041; Pechstein/Kubicki, Gültigkeitskontrolle und Bestandskraft von EG-Rechtsakten, NJW 2005, 1825; Rengeling/Middeke/Gellermann, Rechtsschutz in der EU, 2. Aufl. 2003.