Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 275 (Fehlende Zuständigkeit für die GASP; Zuständigkeit bei restriktiven Maßnahmen)

Artikel 275

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht zuständig für die Bestimmungen hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und für die auf der Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsakte.

Der Gerichtshof ist jedoch zuständig für die Kontrolle der Einhaltung von Artikel 40 des Vertrags über die Europäische Union und für die unter den Voraussetzungen des Artikels 263 Absatz 4 dieses Vertrags erhobenen Klagen im Zusammenhang mit der Überwachung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen über restriktive Maßnahmen gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, die der Rat auf der Grundlage von Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union erlassen hat.

Kommentar Art. 275

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Art. 275 entzieht dem Gerichtshof der EU grds. die Zuständigkeit für den Bereich der GASP. Die Bestimmungen hinsichtlich der GASP (Titel V Kapitel 2 „Besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“, Art. 23 – Art. 46 EUV) sowie das auf ihrer Grundlage erlassene Sekundärrecht können vom EuGH weder überprüft oder ausgelegt werden noch als Prüfungsmaßstab für ...

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