Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

IV. Kompetenzüberschneidungen

Artikel 274

(ex-Artikel 240 EGV)

Soweit keine Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgrund der Verträge besteht, sind Streitsachen, bei denen die Union Partei ist, der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte nicht entzogen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 240 EGV

IV. Kompetenzüberschneidungen

5

Ungeachtet dieser eindeutigen Zuständigkeitsabgrenzung sind Kompetenzüberschneidungen nicht vollständig auszuschließen. Dies gilt vor allem für die Fälle unterschiedlicher Auslegung von Inhalt und Tragweite der Zuständigkeitszuweisungen an den Gerichtshof. Soweit der Gerichtshof bereits seine Zuständigkeit in einem solchen Fall festgestellt hat, ist angesichts seines Monopols für die authentische Auslegung der EU-Rechtsvorschriften von einer Bindung der nationalen Gerichte auszugehen, so dass einem Kompetenzkonflikt durch die Einrede der Rechtshängigkeit wirksam vorgebeugt werden kann. Soweit das nationale Gericht Zweifel an einer etwaig bestehenden Zuständigkeit des Gerichtshofs hat, kann einem drohenden Kompetenzkonflikt durch die Einholung einer Vorabentscheidung gem. Art. 267 begegnet werden. Diese Möglichkeit entfällt jedoch und ...

Daten werden geladen...