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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Inhalt

Artikel 274

(ex-Artikel 240 EGV)

Soweit keine Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgrund der Verträge besteht, sind Streitsachen, bei denen die Union Partei ist, der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte nicht entzogen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 240 EGV

I. Inhalt

1

Art. 274 enthält eine allgemeine Zuständigkeitsabgrenzung im Verhältnis zwischen Gerichtshof und nationalen Gerichten für alle Streitigkeiten, an denen die EU beteiligt ist.

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