Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 274
Artikel 274
(ex-Artikel 240 EGV)
Soweit keine Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgrund der Verträge besteht, sind Streitsachen, bei denen die Union Partei ist, der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte nicht entzogen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 240 EGV