Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 272 (Zuständigkeit aufrund einer Schiedsklausel)
Artikel 272
(ex-Artikel 238 EGV)
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Entscheidungen aufgrund einer Schiedsklausel zuständig, die in einem von der Union oder für ihre Rechnung abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag enthalten ist.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 238 EGV
Kommentar Art. 272
Literatur: Bonassis, Arbitrage et droit communautaire, FS Boulois 1991, 21; Kuijper, The European Communities and Arbitration, in: International Arbitration – Past and Prospects, 1990, 181; Raeschke-Kessler, Binnenmarkt, Schiedsgerichtsbarkeit und Ordre public, EuZW 1990, 145.