Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 268
Artikel 268
(ex-Artikel 235 EGV)
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Streitsachen über den in Artikel 340 Absätze 2 und 3 vorgesehenen Schadensersatz zuständig.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 235 EGV