Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 262 (Zuständigkeit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes)

Artikel 262

(ex-Artikel 229a EGV)

Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Verträge kann der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig Bestimmungen erlassen, mit denen dem Gerichtshof der Europäischen Union in dem vom Rat festgelegten Umfang die Zuständigkeit übertragen wird, über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von aufgrund der Verträge erlassenen Rechtsakten, mit denen europäische Rechtstitel für das geistige Eigentum geschaffen werden, zu entscheiden. Diese Bestimmungen treten nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 229a EGV

Kommentar Art. 262

1

Mit dieser Bestimmung wird die Möglichkeit eröffnet, eine unmittelbare Zuständigkeit des Gerichtshofs der EU für Rechtsstreitigkeiten betreffend die durch EU-Recht geschaffenen Rechtstitel für das geistige Eigentum zu begründen. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass auch im unionsrechtlich geregelten Bereich des geistigen Eigentums eine einheitliche...

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