Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Anlage: Formblatt für Beschwerden
Artikel 258
(ex-Artikel 226 EGV)
Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 226 EGV
Anlage: Formblatt für Beschwerden
Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Name der sich beschwerenden Person/Firma: (Die KOM verpflichtet sich, den Grundsatz der Vertraulichkeit bei der Bearbeitung dieses Falles zu wahren.)
Staatsangehörigkeit:
Anschrift oder Firmensitz:
Tätigkeitsbereich:
MS, Betrieb oder Einrichtung, der bzw. die die Rechtsvorschriften der Union nicht eingehalten hat:
Beanstandete Tatsache und eventuell sich daraus ergebende Nachteile:
Bei nationalen oder gemeinschaftlichen Stellen bereits unternommene Schritte:
behördliche Schritte:
etwaige gerichtliche Schritte:
Unterlagen und Beweisstücke zur Begr...