Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

3. Das Klageverfahren

Artikel 258

(ex-Artikel 226 EGV)

Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 226 EGV

3. Das Klageverfahren

20

Das Klageverfahren wird durch Einreichung einer Klageschrift beim EuGH eröffnet, die vom Juristischen Dienst der KOM unter Mitwirkung der zuständigen Fachdirektion erstellt wird. Dies soll entsprechend der intern von der KOM festgelegten Verfahrensregeln innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Beschlussfassung über die Anrufung des EuGH geschehen.

Die Klageschrift muss den Streitgegenstand und eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten (Art. 38 § 1 VerfO/EuGH; EuGH, C‑463/00, KOM/Spanien, Slg. 2003, I‑4581). Diese Angaben müssen so klar und deutlich sein, dass sie dem beklagten MS die Vorbereitung seines Verteidigungsvorbringens und dem EuGH die Wahrnehmung seiner...

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