Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Gegenstand des Verfahrens

Artikel 258

(ex-Artikel 226 EGV)

Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 226 EGV

II. Gegenstand des Verfahrens

4

Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens ist der Antrag der KOM auf Feststellung, dass ein MS gegen „eine Verpflichtung aus den Verträgen“ verstoßen hat.

5

Verpflichtungen aus den Verträgen sind dabei nicht nur Verpflichtungen, die sich aus den Vorschriften des EUV und AEUV selbst ergeben, sondern auch solche, die den MS durch die verbindlichen Rechtshandlungen der EU-Organe (VO, RL, Beschlüsse) und internationalen Verträge der EU auferlegt werden (EuGH, C‑239/03, KOM/Frankreich, Slg. 2004, I‑9325), oder sich aus ungeschriebenen EU-Recht, und hier vor allem aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, ergeben.

6

Ein Vertragsverstoß liegt dann vor, wenn ein MS e...

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