Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Überblick

Artikel 25

(ex-Artikel 12 EUV)

Die Union verfolgt ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, indem sie

  1. die allgemeinen Leitlinien bestimmt,

  2. Beschlüsse erlässt zur Festlegung

    1. der von der Union durchzuführenden Aktionen,

    2. der von der Union einzunehmenden Standpunkte,

    3. der Einzelheiten der Durchführung der unter den Ziffern i und ii genannten Beschlüsse,

    und

  3. die systematische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Führung ihrer Politik ausbaut.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 12 EUV

I. Überblick

1

Die Vorschrift zeigt in systematischer Weise, jedoch ohne Hinweis auf die Zuständigkeiten von ER und Rat, die wesentlichen Instrumente auf, die in den folgenden Artikeln näher beschrieben werden.

Daten werden geladen...