Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 250
Artikel 250
(ex-Artikel 219 EGV)
Die Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gefasst.
Die Beschlussfähigkeit wird in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 219 EGV