Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 242
Artikel 242
(ex-Artikel 209 EGV)
Der Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, regelt nach Anhörung der Kommission die rechtliche Stellung der in den Verträgen vorgesehenen Ausschüsse.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 209 EGV