Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 241 (Aufforderung an die Kommission)
Artikel 241
(ex-Artikel 208 EGV)
Der Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, kann die Kommission auffordern, die nach seiner Ansicht zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele geeigneten Untersuchungen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Rat die Gründe dafür mit.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 208 EGV
Kommentar Art. 241
1
Die Bestimmung regelt das Recht des Rates, die KOM aufzufordern, Untersuchungen vorzunehmen und ihm Vorschläge zu unterbreiten. Die Untersuchungen und Vorschläge der KOM müssen nach Ansicht des Rates zur Verwirklichung von Zielen der Verträge gerechtfertigt sein. Entsprechende Zielbestimmungen finden sich nicht nur in den einleitenden gemeinsamen Bestimmungen des EUV, sondern verstreut in beiden Verträgen, wie etwa die jeweiligen Zielbestimmungen einzelner Politikbereiche zeigen (enger dagegen Epping in Vedder/von Heinegg, Art. 241, Rz.3). Die KOM hat das Recht Untersuchungen oder die Vorlage eines Vorschlags zu verweigern, wenn dies gegen Vertragsziele verstoßen würde (Jacqué in GTE, Art. 207 EG Rn. 4).
2
Die Aufforderung k...