Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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EUV Kommentar Art. 23 (Kohärenzgebot)
Artikel 23
Das Handeln der Union auf internationaler Ebene im Rahmen dieses Kapitels beruht auf den Grundsätzen des Kapitels 1, verfolgt die darin genannten Ziele und steht mit den allgemeinen Bestimmungen jenes Kapitels im Einklang.
Kommentar Art. 23
1
Die Vorschrift bekräftigt die Geltung der Grundsätze und Ziele entsprechend Art. 21 für den besonderen Bereich der GASP. Sie wiederholt damit Art. 21 Abs. 3; diese Redundanz ist in gewisser Weise nur durch das Bemühen verständlich, die unterschiedlichen Grundsätze und Verfahren für GASP und „klassische EU-Bereiche“ besonders zu unterstreichen.