Lenz/Borchardt (Hrsg.)
Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)
Artikel 239
Artikel 239
(ex-Artikel 206 EGV)
Jedes Mitglied kann sich das Stimmrecht höchstens eines anderen Mitglieds übertragen lassen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 206 EGV