Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 233 (Jährlicher Gesamtbericht)
Artikel 233
(ex-Artikel 200 EGV)
Das Europäische Parlament erörtert in öffentlicher Sitzung den jährlichen Gesamtbericht, der ihm von der Kommission vorgelegt wird.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 200 EGV
Kommentar Art. 233
1
Zweck der Erörterung des Jahresberichts der KOM in öffentlicher Sitzung ist die parlamentarische Kontrolle der EU-Tätigkeit. Adressaten für das EP sind allerdings nicht alle EU-Organe in gleicher Weise, sondern Adressat ist in erster Linie die KOM. Eine vergleichsweise stringente Kontrolle des Rates sieht der AEUV nicht vor. Insoweit liegt die Kontrolle in erster Linie bei den nationalen Parlamenten.
2
Die rechtliche Tragweite der Bestimmung ist begrenzt. Wie früher der Integrationsbericht der BReg. stellt der Jahresbericht, den die KOM gem. Art. 249 Abs. 2 vorzulegen hat, einen Rückblick auf die Integrationsfortschritte der letzten Zeit dar. In der Praxis wird er zu Jahresbeginn mit dem in die Zukunft gerichteten Legislativprogramm der KOM diskutiert mit dem Ziel, eine Verständigung zwischen der KOM und dem EP über die anstehenden Rechtssetzungsvorhaben zu erzielen. Dies genügt für die Erörterung „in öffentliche...