Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 233
Artikel 233
(ex-Artikel 200 EGV)
Das Europäische Parlament erörtert in öffentlicher Sitzung den jährlichen Gesamtbericht, der ihm von der Kommission vorgelegt wird.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 200 EGV