Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Normzweck

Artikel 225

(ex-Artikel 192 Absatz 2 EGV)

Das Europäische Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten, die nach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Unionsakts zur Durchführung der Verträge erfordern. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Europäischen Parlament die Gründe dafür mit.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 192 EGV

I. Normzweck

1

In Art. 225 ist ein begrenztes Initiativrecht des EP zur Ausarbeitung eines Rechtsakts vorgesehen. Adressat ist die KOM. Wenn die KOM eine Initiative nicht aufnimmt, obliegt ihr gegenüber dem EP aufgrund des durch den Vertrag von Lissabon eingefügten S. 2 eine Begründungspflicht. Die Mitwirkung des EP an der EU-Rechtssetzung generell ist jetzt in Art. 14 Abs. 1 EUV geregelt (zuvor ex-Art. 192 S. 1 EG).

Ein eigenes , ausschließliches Initiativrecht hat das EP nur ausnahmsweise für spezifische Tatbestände, die durchweg einen Bezug zur Organisation des Parlaments haben, ohne dass sie dem EP und seiner Selbstorganisationsrecht nach Art. 232 zur alleinigen Verfügung überantwortet sind. Dies betrifft die Zusammensetzung des EP (Art. 1...

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