Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 225 (Beteiligung an der Rechtssetzung der Union)
Artikel 225
(ex-Artikel 192 Absatz 2 EGV)
Das Europäische Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten, die nach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Unionsakts zur Durchführung der Verträge erfordern. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Europäischen Parlament die Gründe dafür mit.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 192 EGV
Kommentar Art. 225
Literatur: s. Art. 14 EUV
Literatur: Dauses, EP erkämpft Stärkung seines Initiativaufforderungsrechts, EuZW 2010, 241.