Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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3. Fraktionen im EP
Artikel 224
(ex-Artikel 191 Absatz 2 EGV)
Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene nach Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung fest.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 191 EGV
3. Fraktionen im EP
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Im EP haben sich die Abgeordneten, die der gleichen politischen Familie angehören, zu Fraktionen zusammengeschlossen. Dies heißt allerdings nicht, dass stets nach Fraktionen geschlossen abgestimmt würde. In Angelegenheiten, die für einen MS besonders wichtig, für einen anderen MS dagegen innenpolitisch eher kontrovers sind, wird erfahrungsgemäß eher noch nach nationaler Zugehörigkeit votiert. In dem im Juni 2009 gewählten EP haben sich 7 Fraktionen gebildet, in denen sich 706 der 736 Abgeordneten des 7. EP organisiert. Die Europäische Volkspartei/Christdemokraten (EVP) mit 265 MdEP (aus 26 MS, darunter 42 MdEP der CDU/CSU als stärkster Gruppe) und die Sozialistische Fraktion mit 184 Abgeordneten (aus allen 27 MS) sind die stärksten Fraktionen. Die drittstär...