Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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II. Norminhalt
Artikel 224
(ex-Artikel 191 Absatz 2 EGV)
Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene nach Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung fest.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 191 EGV
II. Norminhalt