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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

1. Begriffsbestimmung

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Der Streit über den Begriff der Handelspolitik gehört zu den klassischen Rechtsfragen des EU-Rechts. Ausgangspunkt für die Definition ist die (nicht abschließende) Aufzählung („insbesondere“) in Art. 207 Abs. 1 (Änderung von Zollsätzen, Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen etc.). Nach Meinung des Rates waren deshalb solche Rechtsakte „handelspolitischer“ Natur, deren Ziel die Beeinflussung der Handelsströme ist (Stellungnahme zum Gutachten 1/78, Naturkautschuk-Übereinkommen, Slg. 1979, 2871, 2887; C‑411/06, KOM/EP u. Rat, Slg. 2009, I‑7585, Rn. 38). Demgegenüber neigte die KOM der Auffassung zu, dass der Einsatz handelspolitischer Instrumente die Natur eines Rechtsaktes determiniert (Stellungnahme zum Gutachten 1/78, Naturkautschuk-Übereinkommen, Slg. 1979, 2871, 2884; C‑411/06, KOM/EP und Rat, Slg. 2009, I‑7585, Rn. 31). Die in der Lit. wohl vorherrschende Meinung berücksichtigte sowohl finale wie instrumentale Elemente (Ehlermann, FS Teitgen 1984, 145; s. a. Weiß, in Grabitz/Hilf, Art. 207 AEUV Rn. 68); dies hatte sich auch in der Praxis der EU-Organe zunehmend durchgesetzt. Danach gehörten zur Handelspolitik alle Maßnahmen, die den Handelsverkehr mit drit...

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