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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Stellung, Sinn und Zweck sowie Entwicklung der Handelspolitik im System der Verträge

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Titel II des Fünften Teils des AEUV („Das auswärtige Handeln der Union“) dient dazu, die EU in die Lage zu versetzen, sowohl im internationalen Bereich als handlungsfähiger Partner die gemeinsame Handelspolitik (GHP) nach außen zu vertreten als auch diese Politik intern umzusetzen. Mit der Gründung der EWG haben die MS eine Zollunion geschaffen und später nach Schaffung der EG einen Binnenmarkt etabliert, in dem Waren und Dienstleistungen frei zirkulieren, ohne dass es auf ihren Ursprung ankommt. Der freie Warenverkehr mit eingeführten Waren und die Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt können nur störungsfrei funktionieren, wenn für deren Einfuhr die gleichen Regeln gelten. Diese Einheitlichkeit sowohl durch interne Regelungen als auch durch internationale Vereinbarungen zu erreichen, war die klassische Aufgabe der gemeinsamen Handelspolitik und – hinsichtlich des Warenverkehrs – des gemeinsamen Zollrechts (Art. 30 ff.). Der Titel II des Fünften Teils des AEUV ergänzt deshalb die Bestimmungen des Dritten Teils des AEUV, insbes. dessen Vorschriften über den Binnenmarkt (Titel I), den freien Ware...

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