Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kommentar Art. 205 (Bindung an die Ziele des EUV)
Artikel 205
Das Handeln der Union auf internationaler Ebene im Rahmen dieses Teils wird von den Grundsätzen bestimmt, von den Zielen geleitet und an den allgemeinen Bestimmungen ausgerichtet, die in Titel V Kapitel 1 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegt sind.
Kommentar Art. 205
Literatur: Auswärtiges Amt (Deutschland), Denkschrift zum Vertrag von Lissabon, 2007; Brok, Die neue Macht des Europäischen Parlaments nach „Lissabon“ im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik, Integration 2010, 209; Cremona, External Relations of the EU and the Member States: Competence, Mixed Agreements, International Responsibility, and Effect of International Law, EUI Working Papers Law No. 2006/22; Hellmann, Der Vertrag von Lissabon, 2009; Herrmann/Krenzler/Streinz, Die Außenwirtschaftspolitik der EU nach dem Verfassungsvertrag, 2006; Krajewski, The Reform of the Common Commercial Policy, in Biondi/Eeckhout (Hrsg.), EU Law after Lisbon, 2012, 292; Streinz/Ohler/Herrmann, Der Vertrag von Lissabon zur Reform der EU, 3. Aufl., 2010; Thym, Außenverfassungsrecht nach dem Lissabonner Vertrag, in Pernice (Hrsg.), Vertrag von Lissabon: Reform der EU...