Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 204 (Anwendung auf Grönland)
Artikel 204
(ex-Artikel 188 EGV)
Die Artikel 198 bis 203 sind auf Grönland anwendbar, vorbehaltlich der spezifischen Bestimmungen für Grönland in dem Protokoll über die Sonderregelung für Grönland im Anhang zu den Verträgen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 188 EGV
Kommentar Art. 204
1
Die Bestimmung sowie die korrespondierenden Bestimmungen, die Grönland das Statut eines ÜLG gewähren und dieses Gebiet damit aus dem Geltungsbereich der sonstigen Bestimmungen des AEUV ausschließen, wurden durch den Änderungsvertrag bezüglich Grönlands v. (ABl. 1985 L 29/1) auf Wunsch der grönländischen Bevölkerung und auf Antrag der dänischen Regierung in die Verträge eingefügt. Durch das den Verträgen beigefügte Protokoll wird Grönland weiterhin das Recht zur unbeschränkten Einfuhr seiner Fischereierzeugnisse in die EU unter Beachtung der Mechanismen der Gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse unter der Bedingung gewährt, dass die auf Grund eines Fischereiabkommens eingeräumten Fangmöglichkeiten für die EU zufriedenstellend sind. Seit 2007 regelt das in Verfolg des Ratsbeschlusses (2006/526/EG) über die Beziehungen zwischen der Europäischen ...ABl. 2006 L 208/28, 32ABl. 2007 L 172/1ABl. 2007 L 104/20