Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 203 (Durchführungsbeschluss)
Artikel 203
(ex-Artikel 187 EGV)
Der Rat erlässt einstimmig auf Vorschlag der Kommission und aufgrund der im Rahmen der Assoziierung der Länder und Hoheitsgebiete an die Union erzielten Ergebnisse und der Grundsätze der Verträge die Bestimmungen über die Einzelheiten und das Verfahren für die Assoziierung der Länder und Hoheitsgebiete an die Union. Werden diese Bestimmungen vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren angenommen, so beschließt er einstimmig auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 187 EGV
Kommentar Art. 203
1
Da die Art. 198-202 mit Ausnahme von Art. 199 Nr. 4 u. Art. 200 Ziele und Rahmenbedingungen festlegen, die nur in einem dynamischen und allmählichen Prozess verwirklicht werden können (s. Art. 198 Rn. 1), musste der Rat ermächtigt werden, diese Regelungen im Einzelnen einstimmig auszuführen. Dies geschieht in Form von Übersee-Assoziationsbeschlüssen, die in ihrer zeitlichen Folge an die Geltungs- und Überprüfungsfristen der sachlich weitgehend gleichen AKP-Abkommen und die Laufzeit des jeweiligen EEF und des Mehrjährigen Finanzrahmens angepa...ABl. 2001 L 314/1ABl. 2007 L 109/33