Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 201 (Abhilfe bei nachteiliger Verkehrsverlagerung)

Artikel 201

(ex-Artikel 185 EGV)

Ist die Höhe der Zollsätze, die bei der Einfuhr in ein Land oder Hoheitsgebiet für Waren aus einem dritten Land gelten, bei Anwendung des Artikels 200 Absatz 1 geeignet, Verkehrsverlagerungen zum Nachteil eines Mitgliedstaats hervorzurufen, so kann dieser die Kommission ersuchen, den anderen Mitgliedstaaten die erforderlichen Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 185 EGV

Kommentar Art. 201

1

Der Gefahr der Verkehrsverlagerung wird heute mit der Anwendung der Ursprungsregelung (s. Art. 199 Rn. 5) begegnet.

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