Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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V. Kurze Geschichte der Tourismusförderung durch die EG und die EU
Artikel 195
(1)
Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Tourismussektor, insbesondere durch die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Union in diesem Sektor.
Die Union verfolgt zu diesem Zweck mit ihrer Tätigkeit das Ziel,
die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Entwicklung der Unternehmen in diesem Sektor anzuregen;
die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere durch den Austausch bewährter Praktiken zu unterstützen.
(2)
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die spezifischen Maßnahmen zur Ergänzung der Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der in diesem Artikel genannten Ziele durchführen.
V. Kurze Geschichte der Tourismusförderung durch die EG und die EU
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Die KOM ist in enger Zusammenarbeit mit dem Rat und dem EP seit den frühen 1980-er Jahren mehr und mehr in die Förderung des Tourismus in der EG eingebunden. Ein wichtiger Schritt war die Schaffung des „Beratenden Ausschusses für den Fremdenverkehr“ durch die Entsch...ABl. 1986 L 384/52ABl. 1990 L 17/53ABl. 1992 L 231/26