Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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1. Luftreinhaltung
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Übereinkommen von Genf über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung vom (Beschluss 81/426/EWG v. – ABl. 1981 L 171/11). Die allgemeinen Bestimmungen des Übereinkommens werden ausgestaltet bzw. konkretisiert durch Protokolle, wie z.B. das Protokoll betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa EMEP v. (Beschluss 86/277/EWG v. – ABl. L 181/1), das Protokoll über die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (ABl. 1993 L 149/16), das Protokoll betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen (ABl. 1998 L 326/35) oder das Protokoll betreffend Schwermetalle (ABl. 2001 L 134/40), das Protokoll betreffend persistente organische Schadstoffe (Beschluss 2004/259/EG v. – ABl. L 81/35).
Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht v. sowie das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, v. (Entscheidung 88/540/EWG v. – ABl. L 297/8) und die Änderungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen...ABl. 2002 L 72/18