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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Überblick

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Umweltschutz in Europa und über die europäischen Grenzen hinaus wird weitgehend geprägt durch die Umweltpolitik der EU . Bereits seit Anfang der siebziger Jahre setzt die EU europäisches Umweltrecht zunächst ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage in den Römischen Verträgen, d.h. insbes. im Rahmen einer extensiv interpretierten Annexkompetenz zum GM, später dann vor allem aufgrund des spezifischen Umweltkapitels, das mit der EEA 1987 in den damaligen EWGV eingefügt wurde. Diese vertragsrechtlichen Grundlagen sind 1992 durch den in Maastricht vereinbarten Vertrag über die Gründung der EU, 1997 durch den Amsterdamer Vertrag, 2003 durch den Vertrag von Nizza und jetzt durch den Vertrag von Lissabon weiterentwickelt worden. Durch die Amsterdamer Beschlüsse wurde insbes. das Mitentscheidungsverfahren für die Verabschiedung von Rechtsakten auf dem Gebiet des Umweltschutzes ausgedehnt. Ferner wurde die obligatorische Anhörung des AdR bei umweltpolitischen Maßnahmen vorgesehen, um den Sachverstand der Vollzugsebene bereits bei der Formulierung von EU-Recht einzubringen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten, strengere nationale Umweltnormen gegenüber den Binnenmarktregelungen beizube...

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