Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Normzweck
Artikel 190
(ex-Artikel 173 EGV)
Zu Beginn jedes Jahres unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht. Dieser Bericht erstreckt sich insbesondere auf die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung und der Verbreitung der Ergebnisse dieser Tätigkeiten während des Vorjahres sowie auf das Arbeitsprogramm des laufenden Jahres.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 173 EGV
I. Normzweck
1
Um eine verstärkte Information von Rat und EP über die vergangene und die laufende Forschungspolitik durch die KOM zu erhalten, wurde durch den Vertrag von Maastricht die Vorschrift des ex-Art. 173 EG (jetzt Art. 190) über einen Forschungsjahresbericht eingefügt. Damit soll eine verstärkte Transparenz und Verantwortlichkeit erreicht werden.