Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 190 (Jährlicher Forschungsbericht)
Artikel 190
(ex-Artikel 173 EGV)
Zu Beginn jedes Jahres unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht. Dieser Bericht erstreckt sich insbesondere auf die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung und der Verbreitung der Ergebnisse dieser Tätigkeiten während des Vorjahres sowie auf das Arbeitsprogramm des laufenden Jahres.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 173 EGV
Kommentar Art. 190
Literatur: Europäische Kommission , Jahresbericht über die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung im Jahr 2010, Brüssel 2011, KOM (2011) 428 endgültig, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0428:FIN:DE:PDF